26. Nutzung von Bildmaterial für DokumentationszweckeBild- und Videomaterial, das zu medizinischen, fachlichen oder dokumentationsbezogenen Zwecken erstellt wird, darf von der AESTĒYA Clinic ausschließlich für diese Zwecke verarbeitet, gespeichert und im Rahmen der internen oder rechtlich zulässigen externen Bearbeitung verwendet werden.
Dies umfasst insbesondere die Nutzung zur:
- Behandlungsdokumentation,
- Verlaufskontrolle,
- internen Qualitätssicherung,
- Nachvollziehbarkeit fachlicher Entscheidungen,
- rechtlichen Absicherung im Zusammenhang mit der Behandlung.
Eine Verwendung zu dokumentationsfremden, werblichen oder öffentlichen Zwecken erfolgt nicht allein aufgrund der Anfertigung medizinischer Bildaufnahmen. Hierfür ist grundsätzlich eine gesonderte, ausdrückliche und informierte Einwilligung der betroffenen Person erforderlich, soweit keine andere gesetzliche Grundlage besteht.
Die Verarbeitung und Aufbewahrung solcher Aufnahmen richtet sich ergänzend nach den datenschutzrechtlichen Vorgaben sowie den jeweils geltenden Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten.
27. Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial (nur mit Einwilligung)Die Veröffentlichung, öffentliche Wiedergabe oder sonstige Nutzung von Bild- oder Videomaterial von Patient:innen zu Marketing-, Kommunikations-, Social-Media-, Referenz- oder sonstigen öffentlichkeitswirksamen Zwecken erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person, soweit nicht eine andere gesetzliche Grundlage eingreift.
Eine solche Einwilligung muss freiwillig, informiert und hinreichend bestimmt erfolgen. Sie kann inhaltlich, zeitlich, medial oder zweckbezogen beschränkt werden.
Ohne ausdrückliche Freigabe werden insbesondere keine Vorher-Nachher-Bilder, Nahaufnahmen, Behandlungssequenzen, Interviews oder sonstige identifizierbare patientenbezogene Inhalte veröffentlicht.
Soweit eine Einwilligung erteilt wurde, ist die AESTĒYA Clinic berechtigt, das freigegebene Material im vereinbarten Umfang für die benannten Kommunikations- und Veröffentlichungszwecke zu verwenden. Ein Widerruf einer Einwilligung ist mit Wirkung für die Zukunft möglich, soweit dem nicht bereits erfolgte rechtmäßige Veröffentlichungen oder überwiegende schutzwürdige Gründe entgegenstehen. Bereits veröffentlichte Inhalte bleiben hiervon unberührt, soweit ihre Entfernung technisch oder organisatorisch nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.
Die Einzelheiten zur Veröffentlichung und Nutzung öffentlichkeitsbezogenen Bild- oder Videomaterials können ergänzend in gesonderten Einwilligungs- oder Freigabeerklärungen geregelt werden.
28. Regeln für Influencer- und Social-Media-KooperationenSoweit die AESTĒYA Clinic mit Influencer:innen, Content-Creator:innen, Medienpartner:innen oder sonstigen Kooperationspersonen zusammenarbeitet, erfolgen solche Kooperationen ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung oder einer im Einzelfall hinreichend bestimmten Abstimmung.
Die AESTĒYA Clinic ist berechtigt, Art, Umfang, Bedingungen und Gegenleistungen einer Kooperation individuell festzulegen. Ein Anspruch auf unentgeltliche oder vergünstigte Behandlungen, Einladungen, Content-Zusammenarbeit oder sonstige Sonderkonditionen besteht nicht.
Kooperationspartner:innen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Veröffentlichungen sämtliche einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zu Kennzeichnungspflichten, Persönlichkeitsrechten, Datenschutz, Wettbewerbsrecht und gesundheitsbezogener Kommunikation, eigenverantwortlich einzuhalten.
Die AESTĒYA Clinic übernimmt keine Gewähr dafür, dass von Kooperationspartner:innen veröffentlichte Inhalte rechtlich, fachlich oder plattformseitig zulässig sind, soweit diese Inhalte außerhalb des von der Clinic freigegebenen oder selbst veröffentlichten Materials erstellt oder verbreitet werden.
Die AESTĒYA Clinic behält sich vor, Kooperationen jederzeit aus sachlichen Gründen abzulehnen, zu beenden oder von zusätzlichen Bedingungen abhängig zu machen, insbesondere wenn rechtliche, fachliche, reputationsbezogene oder organisatorische Gründe dies erfordern.
IX. Haftung & Gewährleistung29. Haftung der AESTĒYA ClinicDie Haftung der AESTĒYA Clinic richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die AESTĒYA Clinic uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, bei arglistigem Verschweigen, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie in allen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der AESTĒYA Clinic – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten in diesem Sinne sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Patient:innen regelmäßig vertrauen dürfen.
Im Übrigen ist eine Haftung der AESTĒYA Clinic für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Soweit ein Schaden ganz oder teilweise darauf beruht, dass Patient:innen unvollständige, unzutreffende oder verspätete Angaben gemacht oder behandlungs- bzw. nachsorgerelevante Hinweise nicht beachtet haben, bleiben die gesetzlichen Regelungen über Mitverschulden unberührt.
30. Haftungsbeschränkung bei ästhetischen BehandlungenÄsthetische und medizinisch-ästhetische Behandlungen sind regelmäßig mit individuellen Reaktionen, biologischen Besonderheiten, unterschiedlichen Heilungsverläufen und subjektiv geprägten ästhetischen Wahrnehmungen verbunden. Auch bei fachgerechter Durchführung nach dem anerkannten Standard können Nebenwirkungen, Abweichungen im Heilungsverlauf oder Ergebnisse auftreten, die vom subjektiven Wunschbild der Patientin oder des Patienten abweichen.
Die AESTĒYA Clinic schuldet daher keine Herbeiführung eines bestimmten subjektiv empfundenen Schönheitsideals, sondern ausschließlich eine fachgerechte Beratung, Aufklärung und Durchführung der vereinbarten Behandlung im Rahmen der individuellen medizinischen bzw. fachlichen Vertretbarkeit.
Eine Haftung allein deshalb, weil das Behandlungsergebnis nicht dem persönlichen Geschmack, der individuellen Erwartung oder einer außerhalb des fachlich Vertretbaren liegenden Wunschvorstellung entspricht, besteht nicht, sofern die Behandlung ordnungsgemäß aufgeklärt, wirksam eingewilligt und fachgerecht durchgeführt wurde.
Unberührt bleiben Ansprüche bei Behandlungsfehlern, Aufklärungsmängeln, Dokumentationsmängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen, soweit hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften gehaftet wird.
31. Ausschluss einer Garantie bestimmter BehandlungsergebnisseDie AESTĒYA Clinic übernimmt keine Garantie für einen bestimmten Behandlungserfolg, eine exakt vorhersehbare Wirkungsdauer, eine bestimmte ästhetische Wirkung, eine vollständige Symmetrie oder eine subjektiv erwartete Zufriedenheit mit dem Ergebnis.
Angaben zu voraussichtlichen Effekten, typischen Verläufen, Erfahrungswerten, empfohlenen Behandlungsintervallen oder allgemein üblichen Ergebnissen stellen – soweit nicht ausdrücklich anders erklärt – lediglich fachliche Einschätzungen oder Erfahrungswerte dar, jedoch keine rechtlich bindende Zusage eines konkreten Erfolgs.
Dies gilt insbesondere für minimalinvasive und ästhetische Behandlungen, bei denen Wirkung, Haltbarkeit, Gewebeverhalten, Schwellungen, Resorption, Regeneration oder ästhetische Wahrnehmung von individuellen Faktoren abhängen.
Die gesetzlichen Rechte der Patient:innen bei Pflichtverletzungen der AESTĒYA Clinic bleiben hiervon unberührt.
X. Datenschutz & Schweigepflicht32. Verarbeitung personenbezogener Daten (DSGVO)Die AESTĒYA Clinic erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Patient:innen, Kund:innen, Teilnehmer:innen und sonstigen betroffenen Personen ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie sonstiger einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich, soweit sie für die Anbahnung, Durchführung, Dokumentation, Nachbereitung oder Abrechnung von Leistungen der AESTĒYA Clinic erforderlich ist oder auf einer wirksamen Einwilligung oder sonstigen gesetzlichen Grundlage beruht.
Zu den verarbeiteten Daten können insbesondere gehören:
- Stammdaten und Kontaktdaten,
- Termin- und Kommunikationsdaten,
- gesundheitsbezogene Angaben,
- Dokumentations- und Behandlungsdaten,
- abrechnungsbezogene Informationen,
- Einwilligungen, Freigaben und sonstige behandlungsrelevante Unterlagen.
Die AESTĒYA Clinic trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Manipulation oder sonstiger unzulässiger Verarbeitung zu schützen.
33. Umgang mit sensiblen GesundheitsdatenSoweit im Rahmen von Beratungen, Behandlungen oder Nachsorgeprozessen Gesundheitsdaten verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen. Gesundheitsdaten werden nur insoweit erhoben, verarbeitet und gespeichert, wie dies für die fachgerechte Beurteilung, sichere Durchführung, Dokumentation und Nachverfolgung von Behandlungen erforderlich ist.
Die Verarbeitung gesundheitsbezogener Daten erfolgt insbesondere zum Zweck:
- der Anamnese und Risikoabwägung,
- der individuellen Behandlungsentscheidung,
- der Dokumentation und Verlaufskontrolle,
- der Nachsorge,
- der rechtlichen und fachlichen Absicherung der Behandlung.
Eine Weitergabe von Gesundheitsdaten an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist, eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person vorliegt oder die Weitergabe zur Durchführung des Vertrags, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Wahrung berechtigter Interessen rechtlich erforderlich ist.
Soweit externe Dienstleister mit der Verarbeitung personenbezogener oder gesundheitsbezogener Daten beauftragt werden, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen und – soweit erforderlich – auf Grundlage einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
34. Schweigepflicht und Datenschutz in der ClinicDie AESTĒYA Clinic behandelt alle im Rahmen von Beratung, Behandlung, Nachsorge, Kommunikation und Dokumentation bekannt gewordenen personenbezogenen und gesundheitsbezogenen Informationen vertraulich.
Die Vertraulichkeitspflicht der AESTĒYA Clinic sowie der von ihr eingesetzten Behandler:innen und Mitarbeitspersonen ergibt sich insbesondere aus dem Behandlungsverhältnis, dem Schutz des Patientengeheimnisses, den geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben sowie etwaigen einschlägigen berufs- und standesbezogenen Verhaltensstandards.
Eine Offenlegung patientenbezogener Informationen erfolgt ausschließlich, soweit eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person vorliegt, eine gesetzliche Verpflichtung oder Befugnis besteht oder die Offenlegung zur ordnungsgemäßen Durchführung des Behandlungs- oder Vertragsverhältnisses rechtlich zulässig und erforderlich ist.
Administrative Mitarbeitende, organisatorisches Personal und sonstige in die Abläufe der Clinic eingebundene Personen erhalten nur insoweit Zugriff auf personenbezogene oder behandlungsbezogene Informationen, wie dies zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben erforderlich ist.
Die AESTĒYA Clinic weist darauf hin, dass ergänzende Informationen zur Datenverarbeitung, zu Betroffenenrechten, zu Speicherfristen, zu Empfängern von Daten sowie zu weiteren datenschutzrechtlichen Einzelheiten in der gesonderten Datenschutzerklärung der Clinic enthalten sind. Diese bildet in ihrer jeweils aktuellen Fassung eine ergänzende datenschutzrechtliche Informationsgrundlage zu diesen AGB.
XI. Schulungen, Academy & Veranstaltungen35. Teilnahmevoraussetzungen für SchulungenDie AESTĒYA Clinic bietet im Rahmen ihrer Academy, ihrer Schulungsformate, Workshops, Seminare, Masterclasses, Informationsveranstaltungen oder sonstigen Event- und Bildungsformate Leistungen mit unterschiedlicher fachlicher, organisatorischer und rechtlicher Ausrichtung an.
Soweit für einzelne Schulungen, Weiterbildungen oder praktische Formate bestimmte fachliche, berufliche, gesetzliche oder organisatorische Teilnahmevoraussetzungen gelten, werden diese im jeweiligen Angebot, in der Ausschreibung oder im Rahmen der Buchung gesondert mitgeteilt.
Die AESTĒYA Clinic ist berechtigt, die Teilnahme an einzelnen Formaten vom Nachweis bestimmter Qualifikationen, Berufszulassungen, Erfahrungsstände, Identitätsnachweise oder sonstiger Eignungsvoraussetzungen abhängig zu machen.
Teilnehmer:innen sind verpflichtet, geforderte Nachweise vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig vorzulegen. Liegen Teilnahmevoraussetzungen nicht vor oder werden erforderliche Nachweise nicht rechtzeitig erbracht, ist die AESTĒYA Clinic berechtigt, die Buchung abzulehnen, die Teilnahme zu verweigern oder eine bereits bestätigte Teilnahme aus sachlichen Gründen zu widerrufen.
Ein Anspruch auf Teilnahme an einem bestimmten Schulungs- oder Veranstaltungsformat besteht nur, wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind und die Teilnahme ausdrücklich durch die AESTĒYA Clinic bestätigt wurde.
36. Vertragsbedingungen für Seminare und WeiterbildungenDie Darstellung von Schulungen, Seminaren, Workshops, Masterclasses, Veranstaltungen oder sonstigen Academy-Formaten auf Websites, Social-Media-Kanälen, Informationsmaterialien oder sonstigen Medien stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Buchungsanfrage dar.
Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme an einem solchen Format kommt grundsätzlich erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch die AESTĒYA Clinic zustande.
Die AESTĒYA Clinic ist berechtigt, Veranstaltungsinhalte, Referent:innen, zeitliche Abläufe, Veranstaltungsorte oder organisatorische Modalitäten anzupassen, soweit dies aus sachlichen, fachlichen, organisatorischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist und der Gesamtcharakter des gebuchten Formats hierdurch nicht wesentlich verändert wird.
Soweit für einzelne Schulungen, Seminare oder Veranstaltungen Teilnahmegebühren erhoben werden, sind diese zu dem von der AESTĒYA Clinic mitgeteilten Zeitpunkt fällig. Die Clinic ist berechtigt, eine Teilnahme von vollständiger Vorabzahlung, fristgerechter Anzahlung oder sonstigen Zahlungsvoraussetzungen abhängig zu machen.
Die im Rahmen von Schulungen, Seminaren oder Academy-Formaten zur Verfügung gestellten Unterlagen, Inhalte, Präsentationen, Konzepte, Aufzeichnungen oder sonstigen Materialien sind – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – ausschließlich zur persönlichen Nutzung der Teilnehmer:innen bestimmt. Eine Vervielfältigung, Weitergabe, öffentliche Wiedergabe, Aufzeichnung oder sonstige Verwertung ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der AESTĒYA Clinic unzulässig, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.